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Zeiterfassungspflicht 2026: Was Betriebe jetzt wirklich müssen

Die Arbeitszeiterfassung ist schon heute Pflicht — der Entwurf 2026 will sie elektronisch und taggenau. Was das für Ihren Betrieb bedeutet und wie Sie jetzt rechtssicher aufsetzen.

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Kurz gesagt: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland bereits heute. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 müssen Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit vorhalten — unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Ein Referentenentwurf des BMAS (Stand Juni 2026) will die Erfassung künftig ausdrücklich elektronisch und taggenau vorschreiben; er ist jedoch noch nicht in Kraft. Wer jetzt sauber aufsetzt, ist auf beides vorbereitet.

Alle Details, die vollständige Checkliste und der 4-Schritte-Fahrplan im Whitepaper „Zeiterfassungspflicht 2026" (gratis PDF).

Gilt die Zeiterfassungspflicht 2026 schon — oder erst später?

Sie gilt schon. Grundlage ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21), hergeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Der Referentenentwurf 2026 verschärft nur die Form (elektronisch, taggenau) — er schafft die Pflicht nicht neu.

Die Linie im Zeitverlauf: EuGH 2019 (C-55/18) → BAG 2022 → Referentenentwurf 2026.

Was müssen Arbeitgeber konkret erfassen?

Zu erfassen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Bereits heute gelten § 16 Abs. 2 ArbZG (Mehrarbeit) und § 17 MiLoG (bestimmte Branchen und Beschäftigte); die Aufzeichnungen sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

Die vollständige Erfassung von Beginn und Ende nach EuGH und BAG geht über die reine Mehrarbeits-Aufzeichnung hinaus — diese Lücke schließt der Entwurf 2026. Die vollständige Übersicht aller Aufzeichnungspflichten mit Rechtsgrundlagen und Fristen finden Sie im Whitepaper.

Was plant der Referentenentwurf 2026?

Der Entwurf ist eine frühe Arbeitsfassung, noch nicht in Kraft und politisch umstritten; Einzelheiten können sich ändern.

  • elektronisch und taggenau
  • gestaffelte Übergangsfristen (größere Betriebe zuerst)
  • Kleinstbetriebe bis 10 Arbeitnehmer dauerhaft von der Elektronik-Pflicht befreit (die Erfassungspflicht bleibt)
  • Tarif-Öffnungsklauseln

Was kostet ein Verstoß?

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit: nach § 22 ArbZG bis 30.000 €, nach § 21 MiLoG bis 50.000 €.

Der Entwurf 2026 ist erstmals ausdrücklich bußgeldbewehrt; der Höchstbetrag ist entwurfsabhängig und in den Analysen uneinheitlich (30.000 € bzw. 50.000 €).

Woran erkenne ich ein rechtssicheres System? (Kurz-Checkliste)

Die vollständige Anforderungs-Checkliste und den 4-Schritte-Fahrplan liefert das Whitepaper.

  • taggenau (Beginn / Ende / Dauer)
  • elektronisch und manipulationssicher
  • revisionssicher aufbewahrt (mind. 2 Jahre)
  • DSGVO-konform und datensparsam
  • betriebsratstauglich

Zeiterfassung in Ihrer Branche

  • Zeiterfassung in der Apotheke (Notdienst)
  • Zeiterfassung in der ambulanten Pflege (Nachtdienst)
  • Zeiterfassung bei Stadtwerken (Rufbereitschaft)
  • Zeiterfassung in der Arztpraxis

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann gilt die Zeiterfassungspflicht?

Bereits seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022; der Entwurf 2026 verschärft nur die Form (elektronisch, taggenau) und schafft die Pflicht nicht neu.

Reicht eine Excel-Tabelle zur Zeiterfassung?

Eine einfache elektronische Tabelle ist – selbst wenn der Entwurf 2026 sie grundsätzlich zuließe – in der Praxis fehleranfällig und kaum manipulationssicher. Der Entwurf zielt auf eine elektronische, manipulationssichere Erfassung.

Sind Kleinbetriebe von der Zeiterfassungspflicht befreit?

Nein. Betriebe bis 10 Arbeitnehmer sollen nach dem Entwurf nur von der Elektronik-Pflicht befreit sein — die Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen, bleibt bestehen.

Welche Bußgelder drohen?

Bis 30.000 € nach dem ArbZG bzw. bis 50.000 € nach dem MiLoG. Der Entwurf 2026 ist erstmals ausdrücklich bußgeldbewehrt; der Höchstbetrag ist entwurfsabhängig.

Muss der Betriebsrat zustimmen?

Beim „Ob" nein (die Pflicht ist gesetzlich vorgegeben), beim „Wie" ja: Die Ausgestaltung technischer Erfassungssysteme ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Dieser Beitrag gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Referentenentwurf 2026 ist noch nicht in Kraft.

Was im Whitepaper steht

  • Woran Sie ein rechtssicheres System erkennen: taggenau (Beginn/Ende/Dauer), elektronisch & manipulationssicher, revisionssicher aufbewahrt (mind. 2 Jahre), DSGVO-konform und betriebsratstauglich.
  • Die vollständige Übersicht aller Aufzeichnungspflichten mit Rechtsgrundlagen und Fristen — von § 16 Abs. 2 ArbZG bis § 17 MiLoG.
  • Was der Referentenentwurf 2026 plant: elektronisch & taggenau, gestaffelte Übergangsfristen, Ausnahme für Kleinstbetriebe bis 10 Beschäftigte und Tarif-Öffnungsklauseln.
  • Was ein Verstoß kostet: Bußgelder bis 30.000 € (ArbZG) bzw. bis 50.000 € (MiLoG).
  • Die vollständige Anforderungs-Checkliste und der 4-Schritte-Fahrplan für die Umsetzung im Betrieb.
Dieser Beitrag gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Referentenentwurf 2026 ist noch nicht in Kraft. Anbieter: peppergrid UG (haftungsbeschränkt), vigotime.com
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Alle Fakten, die vollständige Checkliste und der 4-Schritte-Fahrplan. Sie erhalten zunächst eine Bestätigungsmail; danach steht der Download bereit.

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