Rufbereitschaft-App für den Dienstplan
Rufbereitschaft heißt: erreichbar sein, den Aufenthaltsort aber selbst wählen. Arbeitszeitrechtlich ist sie deshalb in der Regel Ruhezeit — zu Arbeitszeit wird der tatsächliche Einsatz, und im Einzelfall die ganze Bereitschaft, wenn die Vorgaben die freie Zeitgestaltung erheblich einschränken (EuGH C-580/19). Anteilig ist typischerweise die Vergütung, nicht die Arbeitszeit. Eine App für Rufbereitschaft muss deshalb zweierlei können: das Bereitschaftsfenster über den Tageswechsel hinweg führen und die vereinbarte Bewertung abbilden. Beides macht vigotime in demselben Dienstplan, in dem auch die Schichten stehen. Diese Hinweise ersetzen keine arbeitsrechtliche Beratung.
Rufbereitschaft in vigotime
tagesübergreifend
0–100 % je Bereitschaftsart
im selben Dienstplan
Rufbereitschaft ≠ Bereitschaftsdienst
Warum Rufbereitschaft eigene Regeln braucht
Bereitschaft steht in einer zweiten Liste neben dem Dienstplan – niemand sieht beides zusammen
Ein Plan: Schichten und Bereitschaften nebeneinander, gegen dieselben hinterlegten Regeln geprüft
Die Nacht wird als voller Arbeitstag gezählt oder gar nicht – für die Bewertung ist beides zu grob
Bewertungsfaktor je Bereitschaftsart: reines Bereithalten, anteilig oder voll
Bereitschaft über Mitternacht zerfällt in zwei Einträge
Ein Fenster über den Tageswechsel, die Bruttodauer bleibt korrekt
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst werden über einen Kamm geschert
Zwei Bereitschaftsarten mit eigenem Zeitfenster und eigenem Bewertungsfaktor
Rufbereitschaft: App statt Liste
| Mit vigotime | Excel-Liste oder Papierplan | |
|---|---|---|
| Planung | Im Dienstplan, gegen die hinterlegten Regeln geprüft | Getrennte Liste ohne Prüfung |
| Bewertung | Faktor 0–100 % je Bereitschaftsart | Pauschal oder gar nicht |
| Tageswechsel | Ein Fenster über Mitternacht | Zwei Einträge, fehleranfällig |
| Sichtbarkeit | Als Kürzel im persönlichen Plan | Nur die Planerin kennt die Liste |
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Besetzen Sie eine Mini-Woche mit Früh-, Spät- und Nachtschicht — und sehen Sie dann, was automatische Planung ausmacht.
Früh
Spät
Nacht
Mo
F + S + N
Di
F + S + N
Mi
F + S + N
Do
F + S + N
Fr
F + S + N
Häufige Fragen zur Rufbereitschaft
Arbeitszeitrechtlich ist Rufbereitschaft in der Regel Ruhezeit: Wer nur erreichbar sein muss, den Aufenthaltsort aber selbst wählt, arbeitet nicht. Zu Arbeitszeit wird der tatsächliche Einsatz. Schränken die Vorgaben die freie Zeitgestaltung erheblich ein, kann die gesamte Bereitschaft Arbeitszeit sein (EuGH C-580/19). Bereitschaftsdienst an einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Ort ist dagegen vollständig Arbeitszeit. Eine Zwischenkategorie „anteilige Arbeitszeit“ kennt das Arbeitszeitgesetz nicht — anteilig ist die Vergütung, etwa nach Tarifvertrag. Diese Hinweise ersetzen keine arbeitsrechtliche Beratung.
Er bildet ab, mit welchem Anteil eine Bereitschaftsart bei Ihnen bewertet wird: 0 Prozent für reines Bereithalten, ein Zwischenwert für eine tarifliche Pauschale, 100 Prozent, wenn die Zeit voll zählt. Der Faktor wird einmal je Bereitschaftsart hinterlegt, statt jede einzelne Bereitschaft von Hand zu bewerten. Welcher Wert für Sie gilt, ergibt sich aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Über ein Zeitfenster, das den Tageswechsel einschließt. Die Bruttodauer ergibt sich aus dem Fenster statt aus einer Stundenzahl, sodass eine Bereitschaft von 18:00 bis 06:00 Uhr ein Eintrag bleibt und nicht in zwei Tage zerfällt.
Ja. Die Bereitschaft erscheint als eigenes Kürzel im persönlichen Plan, neben den Schichten desselben Tages.
Ja. Bereitschaft und Schicht sind getrennte Einträge am selben Tag. In die hinterlegten Arbeitszeit-Regeln fließt die bewertete Bereitschaftszeit ein — also Fensterdauer mal Bewertungsfaktor, nicht die reine Anwesenheitsdauer.
Bei der Rufbereitschaft wählen Mitarbeitende ihren Aufenthaltsort selbst und müssen nur erreichbar sein. Beim Bereitschaftsdienst gibt der Arbeitgeber den Ort vor; diese Zeit ist vollständig Arbeitszeit. In vigotime sind das zwei Bereitschaftsarten mit eigenem Zeitfenster und eigenem Bewertungsfaktor. Die Einordnung im Einzelfall ist eine arbeitsrechtliche Frage, keine Einstellung in der Software.