Faires Wunschsystem mit Punktelogik
Nie wieder Streit, weil immer die Gleichen einspringen: Das Wunschsystem von vigotime lässt Mitarbeiter Schicht- und Urlaubswünsche angeben und verteilt beliebte wie unbeliebte Schichten über eine transparente Punktelogik. So entsteht ein fairer, nachvollziehbarer Dienstplan — Türöffner für Akzeptanz bei Belegschaft und Betriebsrat.
Das Wunschsystem in Fakten
Punktelogik
Schicht & Urlaub
transparent & nachvollziehbar
Belegschaft & Betriebsrat
Warum ein faires Wunschsystem?
Ständiger Streit um beliebte und unbeliebte Schichten – immer springen die Gleichen ein
Die Punktelogik gewichtet Wünsche fair über die Zeit – wer öfter unbeliebte Schichten übernimmt, wird bevorzugt berücksichtigt. Weniger Konflikt, mehr Ruhe im Team.
Zu viele Wünsche, zu wenig Möglichkeiten – keine faire Lösung von Hand
Mitarbeiter geben Wünsche direkt in der App an; sie fließen automatisch und ausgewogen in die Planung ein – schneller und ohne Bauchentscheidung.
Der Betriebsrat fordert Transparenz
Die Vergabe ist nachvollziehbar dokumentiert – ein starkes Argument in der Mitbestimmung.
Unfaire Verteilung erhöht die Fluktuation
Wahrgenommene Fairness steigert Zufriedenheit und Mitarbeiterbindung.
Mit vs. ohne Wunschsystem
| Mit vigotime-Wunschsystem | Klassische Planung (Excel/Generalisten) | |
|---|---|---|
| Wunscherfassung | In der App, strukturiert | Zettel, Chat, E-Mail |
| Fairness-Logik | Punktebasiert, über Zeit | Bauchgefühl |
| Transparenz / Nachweis | Dokumentiert | Kaum nachvollziehbar |
| Betriebsrat-Akzeptanz | Hoch | Konfliktanfällig |
Schlagen Sie den Dienstplan?
Besetzen Sie eine Mini-Woche mit Früh-, Spät- und Nachtschicht — und sehen Sie dann, was automatische Planung ausmacht.
Früh
Spät
Nacht
Mo
F + S + N
Di
F + S + N
Mi
F + S + N
Do
F + S + N
Fr
F + S + N
Häufige Fragen zum Wunschsystem
Mitarbeiter setzen Punkte auf gewünschte Schichten; über die Zeit sorgt das System für einen fairen Ausgleich zwischen beliebten und unbeliebten Diensten.
Ja. Das Wunschsystem umfasst sowohl Schicht- als auch Urlaubswünsche.
Ja. Die Wunschvergabe ist transparent dokumentiert und damit ein Vorteil in der Mitbestimmung.
Nein. Wünsche werden im Rahmen der ArbZG- und Tarifprüfung berücksichtigt; unzulässige Pläne entstehen nicht.