- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Deutsches Gesetz, das die werktägliche Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten sowie die Sonn- und Feiertagsruhe regelt und damit den Rahmen für jeden Dienstplan setzt.
- Ruhezeit
- Zusammenhängende arbeitsfreie Zeit zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten. Nach § 5 ArbZG mindestens 11 Stunden (in bestimmten Branchen auf 10 Stunden verkürzbar).
- Ruhepause
- Unterbrechung der Arbeitszeit innerhalb einer Schicht. Nach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit.
- Höchstarbeitszeit
- Gesetzlich zulässige tägliche Arbeitszeit: werktäglich 8 Stunden, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden bei entsprechendem Ausgleich (§ 3 ArbZG).
- Wunschdienstplan
- Dienstplan, der Schicht- und Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigt. Bei vigotime über ein Punktesystem, das beliebte und unbeliebte Schichten fair verteilt.
- Springer
- Flexibel einsetzbare Mitarbeiter ohne festen Dienst, die kurzfristige Ausfälle abdecken. vigotime schlägt bei Ausfall automatisch passende Springer vor.
- Schichttausch
- Der Tausch einer zugewiesenen Schicht zwischen zwei Mitarbeitern. In vigotime digital beantrag- und genehmigbar, inklusive Regelprüfung.
- Dienstplan
- Zeitliche Zuordnung von Mitarbeitern zu Schichten über einen Planungszeitraum, unter Berücksichtigung von Bedarf, Qualifikationen und gesetzlichen Regeln.
- Bereitschaftsdienst
- Zeit, in der sich Mitarbeiter an einem bestimmten Ort aufhalten, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Zählt arbeitszeitrechtlich grundsätzlich als Arbeitszeit.
- Nachtarbeit
- Arbeit während der Nachtzeit (in der Regel 23–6 Uhr). Für Nachtarbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften nach § 6 ArbZG.